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Grundpflege nach SGB XI

Die Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, damit Sie als pflegebedürftige Person ihren Alltag bewältigen können. Es handelt sich in der Hauptsache um die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Diese Tätigkeiten der Versorgung übernehmen unsere Fachkräfte vom Pflegedienst EigenArt in Bielefeld gerne für Sie. In Abhängigkeit von der bei Ihnen benötigten Körperpflege unterscheiden wir zwischen einer kleinen und einer großen Grundpflege. Die große Grundpflege beinhaltet eine umfangreichere Pflege und bedeutet beispielsweise eine Ganzkörperwäsche anstelle einer Teilkörperwäsche.

Wenn unsere Pflegekräfte Ihre Körperpflege übernehmen, sind sie sich über den Eingriff in Ihre Intimsphäre bewusst. Mit viel Sensibilität und Geduld gehen sie auf Ihre Gefühle ein und helfen Ihnen, Scham, aber auch Ekel zu überwinden. Wir wissen, Sie brauchen eine Zeit lang, sich mit der veränderten Lebenssituation auseinanderzusetzen. Doch lassen Sie es zu, helfen wir Ihnen beim Duschen oder Baden, Haare waschen, trocknen und frisieren sowie Zähneputzen. Aber auch beim Wasserlassen und dem Stuhlgang.

Ernährung und Mobilität in der Grundpflege

Für die Ernährung in der Grundpflege liefern wir Ihnen auf Wunsch täglich warmes, gut bürgerliches Essen aus frischen Zutaten. Gegebenenfalls helfen wir Ihnen auch bei der Nahrungsaufnahme. Selbst Einzelwünsche beim Mittagessen, wie etwa vegetarisch, können wir berücksichtigen. Das ist ein Angebot, das Ihnen nicht jeder ambulante Pflegedienst in Bielefeld anbietet. Sollten Sie keine Nahrung mehr auf herkömmlichem Weg zu sich nehmen können, fällt in den Bereich der Grundpflege auch die Ernährung mittels einer Sonde, wie der PEG Magensonde.

Mit Mobilität ist Ihre persönliche Beweglichkeit gemeint. Sie bezieht sich auf den Beistand beim Aufstehen und zu Bett gehen, das Umziehen und Kleidung wechseln sowie die freie Bewegung in Ihrem Zuhause. Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z. B. die Dialyse gehören ebenfalls dazu. Sogar Ihre schmutzige und getragene Kleidung wird durch unsere Pflegekräfte gewaschen. Im Rahmen der Verhinderungspflege vertreten wir Ihre Angehörigen in der Pflege. Kontaktieren Sie uns und erhalten Sie unsere Pflegeberatung nach § 37A.

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